Verantwortlich:
Ledwall-Germany Medientechnik GmbH
Geislinger Straße 50
89150 Laichingen
Germany
0049 7333 923332
.........................................................................................................................
Geschäftsführung: Adrian Schaufler
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Handelsregister Nummer HRB 734999 Amtsgericht Ulm
Geschäftsführer: Adrian Schaufler
Umsatzsteuer-ID: DE311 116 845
Vollzug des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
WEEE-Reg.-Nr. DE 36082410
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Urheberrecht:
Sämtliche Informationen auf dieser Website, insbesondere Text- und Bildmaterialien, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Wieder- bzw. Weitergabe und sonstige
Nutzung in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne schriftliche Genehmigung der LEDWALL-GERMANY Gruber & Schaufler UG (haftungsbeschränkt) nicht gestattet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Ledwall Germany Medientechnik GmbH (B2B)
Übersicht:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Preise
§ 4 Versandkosten
§ 5 Zahlungsbedingungen
§ 6 Lieferbedingungen – Gefahrtragung, Versand, Verzug
§ 7 Eigentumsvorbehalt
§ 8 Gewährleistung
§ 9 Haftungsbeschränkung
§ 10 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich
(1) Der Kaufvertrag wird auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen dem „Kunden" und der
Ledwall-Germany Medientechnik GmbH
Geislinger Straße 50
D-89150 Laichingen
Inhaltlich verantwortlich gem. § 55 RStV:
Adrian Schaufler
Telefon: +49 (0)7333 923332
Mobil: +49 (0)171 2362285
E-Mail: mail@ledwall-germany.de
Internet: www.ledwall-germany.de
USt-ID: DE 311 116 845
Registergericht: AG Ulm
Handelsregisternr.: HRB 734 999,
dem „Verkäufer", geschlossen.
(2) Diese AGB gelten für alle mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge über den Erwerb und die Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder Mietgegenständen .
(3) Unser Waren- und Dienstleistungsangebot und diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer. „Unternehmer" im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch).
(4) Anderslautende AGB und Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden nicht akzeptiert, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kaufvertrag kommt erst durch den Versand einer Auftragsbestätigung per Email oder die Zusendung des von Ihnen bestellten Artikels zustande.
§ 3 Preise
(1) Bei unseren Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen UST. Es gilt der bei Abschluss der Bestellung angegebene Preis. Die Umsatzsteuer wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
(2) Bei einer Bestellung von Kleinmengen unter einem Auftragswert von 50 Euro berechnen wir einen Mindermengenzuschlag (i.H.v 5€).
§ 4 Versandkosten und Lieferkosten
Zusätzlich zu den jeweils angegebenen Preisen werden die tatsächlich anfallenden Versand- oder Lieferkosten von einem Paketdienst oder einer Spedition berechnet. Bei Lieferung durch uns werden die anfallenden Kosten vorher errechnet und angeboten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Wir bieten Kunden die folgenden Zahlungsmöglichkeiten an:
1. Zahlung per Vorkasse:
Nach Eingang der Bestellung erhalten Kunden eine Bestellbestätigung mit unserer Rechnung im Anhang. In der Rechnung finden Sie die Rechnungs-Nummer und unsere Bankverbindung für die Anweisung der Vorkasse. Die Produktion Ihrer Bestellung erfolgt nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrags auf unserem Konto. Dies kann je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit der Banken bis zu 2 Werktage in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch der angegebene Liefertermin verschieben kann.
Kontoinhaber: Ledwall-Germany Medientechnik GmbH
Bank: Sparkasse Ulm
IBAN: DE32 6305 0000 0021 2682 92 BIC: SOLA DES1 ULM
2. Zahlungsmöglichkeit per Rechnung oder Lastschrift für Bestandskunden:
Bestandskunden bieten wir darüber hinaus auf Anfrage die Zahlung per Rechnung, sowie im Wege des Lastschriftverfahrens - nach erteilter Einzugsermächtigung - an.
§ 6 Lieferbedingungen – Gefahrtragung, Versand, Verzug
(1) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, sobald die Ware der zur Ausführung der Versendung bestimmten Versandunternehmens übergeben worden ist.
(2) Die Auslieferung der Ware vom Verkäufer an das Versandunternehmen erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss. Die Lieferzeit ist sodann vom Versandunternehmen (DPD/ DHL) abhängig und beträgt ca. drei bis fünf Werktage.
(3) Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei unseren Vorlieferanten - gehören, sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung nach Absprache mit dem Kunden entsprechend hinauszuschieben.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(5) Sofern die Voraussetzungen von vorstehendem Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Erhalt aller Zahlungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, vor allem bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache nach Setzung einer angemessenen Frist zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom
Vertrag. Nach der Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage zum Vollstreckungsschutz erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache in seinem ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich UST) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, ist hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Wenn dies aber der Fall ist, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden, Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich UST) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(5) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden, Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich UST) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Wenn die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der
Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(6) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Verkäufer dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt sorgfältig auf etwaige Mängel zu untersuchen und offensichtliche Mängel sowie später entdeckte Mängel sodann unverzüglich gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen. Die Verletzung der Untersuchungs- oder Rügepflicht führt zum Ausschluss der Gewährleistungsansprüche.
(3) Der Verkäufer hat bei Mängeln die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung (=Nacherfüllung). Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde mindern oder zurücktreten.
(4) Im Falle der Ausübung des Rücktritts nach Abs. 3 und oder bei Ausübung eines im Einzelfall aus Kulanzgründen gewährten Rücktrittsrechtes, ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden einen pauschalen Nutzungsersatz auf die Kaufpreiserstattung anzurechnen. Der Nutzungsersatz ist abhängig von Dauer und Ausmaß der Nutzung. Als Berechnungsgrundlage gilt für eine Nutzung von bis zu 2 Monaten 10 % des Verkaufswertes, bei bis zu 5 Monaten 20 % und ab dem 6. Monat der Nutzung 30 % des Verkaufswertes.
(5) Insbesondere bei LED-Modulen und einzelner Pixelfehler liegt bei einer Fehlerrate (Out of Control Pixel Rate) < 0.01% kein Reklamationsgrund bzw. Gewährleistungsanspruch vor.
§ 9 Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, mithin solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen („Kardinalpflichten") und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Er haftet bei leichter Fahrlässigkeit ferner unbeschränkt bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ohne die vorherige Zustimmung des Verkäufers ist dem Kunden untersagt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers (Laichingen). Der Verkäufer kann den Kunden dennoch an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht verklagen.
(4) Sollte eine Klausel unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen.